DAIS Stillbegleiterinnen sind berechtigt eine Honorargebühr zu erheben. Meine Preise richten sich nach der Honorarempfehlung des BDL. Die angegebenen Preise sind Endpreise. Gem. $ 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auf meinen Rechnungen auch nicht aus (Kleinunternehmerregelung).

STILLBERATUNG


Für das Erstgesrpäch als Hausbesuch berechne ich pauschal 110€. Dies dauert ca. 1,5 Stunden.


Jede weitere Beratung wird pro 15 Minuten mit jeweils 25€ abgerechnet. 


Bei Hausbesuchen erlaube ich mir (außerhalb des Marktbereiches Nittendorf) pro gefahrenem Kilometer 0,40€ zu berechnen.


Telefonberatungen werden mit 25€ je angefangene 15 Minuten abgerechnet.

BEIKOST


Einzelbeikostberatung: 80€/Stunde, die erste Stunde wird voll berechnet, danach Abrechnung im 15 Minutentakt á 25€




Stillberatungen sind in Deutschland Privatleistungen. Das heißt, ich schreibe dir eine Rechnung nach der Vereinbarung einer Leistung. 


Leider bezahlen nur wenige Krankenkassen eine Stillberatung, die nicht durch eine Hebamme geleistet wird. Es lohnt sich jedoch immer, die Rechnung bei der Krankenkasse einzureichen. Solltest du keine Erstattung bekommen, wird dort zumindest der Bedarf deutlich.


Absage einer Beratung:

Termine können bis 24h vorher kostenfrei abgesagt werden. Danach berechne ich den angesetzten Betrag.